Denn mit Ablauf dieses Tages ist zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union (EU) mit Großbritannien ein Mitglied aus der Staatengemeinschaft ausgetreten. Dieser Austritt wird mit dem Wort „Brexit“ beschrieben. Während der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 sind EU-Regularien jedoch weiterhin anwendbar.
Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes entfallen rund 12% der gesamten Verkäufe deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt in Höhe von EUR 707,7 Milliarden im Jahr 2016 auf Handelspartner in Großbritannien. Das entspricht einem Warenwert in Höhe von EUR 86,1 Milliarden. Damit ist Großbritannien für deutsche Unternehmen der zweitwichtigste Absatzmarkt in der EU.
Hauptsächliche Umsatzbringer sind Unternehmen aus den folgenden Branchen:
Jedoch werden auch forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren, Möbel, Getränke, Nahrungs- und Genussmittel oder Bergbauerzeugnisse an Abnehmer in Großbritannien verkauft. Warenbezüge aus Großbritannien hingegen, die von deutschen Unternehmen bezogen werden, weisen mit EUR 50,5 Milliarden ein deutlich geringeres Volumen auf. Aber auch hier sind die bereits oben aufgezählten Brachen federführend, wobei die Einfuhr von Erdöl und Erdgas in Höhe von EUR 2,49 Milliarden besonders zu erwähnen ist.
Neuer Partner für den Themenbereich Umsatzsteuerrecht ist die Kanzlei Wipfler & Brackrogge in Frankfurt und Berlin.
New partner for VAT law is Wipfler & Brackrogge in Frankfurt and Berlin.