Zollrechtliche Einfuhr anstatt innergemeinschaftlicher Erwerb

Noch ist Großbritannien Mitglied der EU, so dass bei Warensendung innerhalb der EU für sog. Unionswaren (EU-Ursprungswaren und verzollte Drittlandswaren) keine Zollformalitäten erforderlich sind und keine Zölle erhoben werden (Binnenmarktprinzip). Stattdessen unterliegen diese Warensendungen der umsatzsteuerlichen Erwerbsbesteuerung. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Tabak, alkoholische Getränke oder Energieerzeugnisse sind Überwachungspflichten und die nationalen Verbrauchsteuerbestimmungen einzuhalten.

 

Anforderungen an bestimmte Dokumente bestehen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten faktisch nicht. In der Praxis werden jedoch meistens Lieferscheine, Handelsrechnungen und Frachtbriefe die Sendungen begleiten. Ähnlich sieht es bei innergemeinschaftlichen Erwerben von Lieferanten aus anderen EU-Mitgliedstaaten aus.

Schachfiguren mit Union Jack und EU Fahne, Auswirkungen des Brexit auf das Zollrecht

Auswirkungen des Brexit

Bislang war der deutsche Zoll bei Warensendungen von Unionswaren aus Großbritannien außen vor, es sei denn es ging um verbrauchsteuerpflichtige Waren. Dies ändert sich jedoch mit dem Brexit. Wenn Waren von außerhalb in das Zollgebiet der EU verbracht werden, unterliegen diese der zollrechtlichen Überwachung, bis sie einem Zollverfahren zugeführt werden. Damit die Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU eingehen dürfen, sind sie in das Zollverfahren der „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr “anzumelden und Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. besondere Verbrauchsteuern) zu entrichten.


Was zu beachten ist

Folglich müssen für Warensendungen aus Großbritannien in die EU mit dem Brexit auch Einfuhrverzollungen vorgenommen werden. Auch hier müsste – wie bei der Ausfuhr – eine Anpassung der IT-Systeme wie auch der dem Unternehmen gegebenenfalls erteilten Bewilligungen erfolgen. Die Höhe der Einfuhrabgaben bei einer Einfuhr richtet sich dabei nach den drei Faktoren Zolltarif,  Zollwert und (präferenzielles) Ursprungsland. Beim Bezug von Waren aus Großbritannien nach dem Verlassen der Zollunion könnten nach heutigem Stand Zollsätze wie beim Warenbezug aus den USA oder China anwendbar sein, wenn es die Verhandlungsführer nicht schaffen sollten, präferenzrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Dies bedeutet steigende Beschaffungskosten für Warenlieferungen aus Großbritannien. So rechnet der Verband der Chemischen Industrie mit jährlichen Zollzahlungen von circa 200 Millionen Euro (Quelle: Wirtschaftswoche, Ausgabe 49, 24. November 2017).

 

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