Am 4. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission ihr Reformpaket zu einer der weitreichendsten Änderungen des europäischen Mehrwertsteuersystems vorgestellt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden und zugleich der Missbrauch der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Bereich durch skrupellose Unternehmen eingedämmt werden.
Mit dem Reformpaket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend dahingehend zu verändern, dass der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert wird, wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats. Diese würde die Abkehr vom derzeitigen Ursprungslandprinzip unter Anwendung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung hin zum Bestimmungslandprinzip bei gleichzeitiger Steuerpflicht bedeuten. Unternehmer hätten dann für ihre grenzüberschreitenden Lieferungen Rechnungen mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes an den Abnehmer auszustellen.
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